Ablauf:

Kontaktaufnahme

Am besten kontaktieren Sie mich telefonisch, per SMS oder Email, und wir vereinbaren einen Termin für das erste Gespräch. Falls Sie mich telefonisch nicht gleich erreichen, hinterlassen Sie einfach Ihre Telefonnummer auf der Mailbox. Ich werden Sie verlässlich zurückrufen.

Erstgespräch

Das Erstgespräch dauert ungefähr 50 Minuten und und kostet 60 Euro.

Beim Erstgespräch lernen wir uns gegenseitig kennen. Sie kommen in meine Praxis und schildern mir Ihre Situation. Wir klären gemeinsam ab, in welcher Form eine Zusammenarbeit in Ihrem Sinne hilfreich sein kann. Wir klären außerdem die Rahmenbedingungen (Häufigkeit, Kosten, Verschwiegenheit ...). Aufgrund des Erstgespräch können Sie entscheiden, ob Sie einen gemeinsamen Prozess beginnen möchten.

Therapie / Coaching / Supervision

Sobald Sie sich für Therapie, Coaching oder Supervision entschieden haben, vereinbaren wir weitere Termine. Die Häufigkeit unserer Einheiten und die Gesamtdauer richten sich nach Ihrer Problemstellung und Ihren Möglichkeiten.

Wir orientieren uns im Prozess an Ihren Zielen und Anliegen, die wir gemeinsam herausarbeiten. Bei der Arbeit mit/an Ihren Zielen greife ich auf verschiedene Methoden, Medien und Techniken zurück.

Abschluss

Unsere gemeinsame Reise ist eine Reise auf Zeit. Wenn das Ziel erreicht ist, findet die Zusammenarbeit zu einem Ende. Vor dem Abschluss geht es darum, neue Erfahrungen und Einsichten aus dem gemeinsamen Prozess zu integrieren und im Sinne der Nachhaltigkeit für zukünftige Problemsituationen abrufbar zu machen. Daher ist ein bewusster gemeinsamen Abschluss hilfreich. Bei kürzeren Prozessen können das 5 min sein , bei längeren Prozessen hat sich eine Einheit für den Abschluss bewährt.

Kosten

Eine Einheit dauert 50 Minuten und kostet 105 Euro.

Zuschuss durch die Krankenversicherung
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Beeinträchtigung kann für Psychotherapie ein Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung beantragt werden.

Die derzeitigen Zuschüsse betragen pro Sitzung: ÖGK, BKK und VAEB 33,70 Euro, BVAEB 50,20 Euro und SVS 50,00 Euro.

Sie erhalten von mir in regelmäßigen Abständen eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können. Für den Kostenzuschuss ist eine ärztliche Bestätigung über gesundheitliche Unbedenklichkeit erforderlich. Diese ist zwischen der ersten und zweiten Therapiesitzung einzuholen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe der Zuschüsse ändern kann. Erkundigen Sie sich daher im Zweifelsfall direkt bei Ihrer Krankenversicherung nach den aktuell gültigen Beträgen und Voraussetzungen.

Besteht kein Versicherungsschutz, ist das Honorar privat zu bezahlen.

Termin nach Vereinbarung

Tel.: 0680 3271457

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